Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Anleitung & Hilfe

Statistische Erhebung (UHSTAT) - Statistik Austria

Im Rahmen der Registrierung für das Aufnahmeverfahren müssen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe UHSBV §27 eine Erhebung für die Statistik Austria (UHSTAT0) ausfüllen.

Für die Erhebung der UHSTAT0 wird ein bPK (bereichsspezifisches Personenkennzeichen) ermittelt bzw. ein EKZ (Ersatzkennzeichen) ausgestellt und personenbezogene Merkmale (UHSTAT0) an die Statistik Austria übermittelt. Dieser Vorgang erfolgt vollständig automatisiert im Hintergrund.

In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass weder ein bPK noch ein EKZ ausgestellt werden kann. 
Sie können das Aufnahmeverfahren auch in diesem Fall fortsetzen. Für die gesetzlich verpflichtende Meldung an die Statistik Austria werden wir Sie ggf. persönlich kontaktieren um notwendige Daten zu erheben.