ClusterMitte FAQs
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Informationen zum Übergangsrecht für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien (gem. § 82 c HG) können an den zulassenden Institutionen erfragt werden. Grundsätzlich gilt, dass je Studienfach 30 ECTS (Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium definiert) absolviert werden müssen, bevor eine Zulassung zum Masterstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) erfolgen kann.
Das Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe startet bei ausreichender Finanzierung, spätestens jedoch mit Studienjahr 2019/20.
Das Masterstudium wurde im Entwicklungsverbund Cluster Mitte als Vollzeitstudium entwickelt. Es wird ein entsprechendes Modell entwickelt, welches ermöglicht, das Studium parallel zum Beruf absolvieren zu können. Die Realisierung der Angebote richtet sich nach dem Bedarf sowie auch nach der Finanzierbarkeit der Studien.
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In unserer Fragen-und-Antwortensammlung finden Sie alle benötigten Infos zu Ihren Fragen.