ClusterMitte FAQs
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Im Studienfach Latein ist der Nachweis von Griechischkenntnissen bis zum Ende des 5. Semesters zu erbringen. Dieser Nachweis kann durch die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, oder durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an Höheren Schulen im Ausmaß von zehn Wochenstunden erfolgen.
Das Bachelorstudium „Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung“ im Ausmaß von 240 ECTS-Anrechnungspunkten hat eine Studiendauer von acht Semestern. Es sind zwei Studienfächer (SF) oder ein Studienfach und die Spezialisierung Inklusive Pädagogik mit Fokus Behinderung zu wählen.
Die Spezialisierung Schule und Religion kann ausschließlich in Kombination mit dem Studienfach Katholische Religion gewählt werden. Das Studienfach Instrumentalmusikerziehung kann ausschließlich in Kombination mit dem Studienfach Musikerziehung gewählt werden.
Die insgesamt 240 ECTS-Anrechnungspunkte teilen sich im Bachelorstudium folgendermaßen auf:
Sekundarstufe AB, Bachelorstudium:
Bildungswissenschaftliche Grundlagen (inkl. Pädagogisch-Praktische Studien) | 40 ECTS |
Studienfach 1 (inkl. 6 ECTS Pädagogisch-Praktische Studien*) | 97 ECTS |
Unterrichtsfach 2 bzw. Spezialisierung (inkl. 6 ECTS Pädagogisch-Praktische Studien*) | 97 ECTS |
2 Bachelorarbeiten | 6 ECTS |
Freie Wahlfächer | 6 ECTS |
Summe 240 ECTS |
*Die Pädagogisch-Praktischen Studien (PPS) verknüpfen die Fachbereiche Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaftliche Grundlagen und verdeutlichen die Integration von Praxisbezug und Praxiserfahrungen der Studierenden in die Ausbildung.
Pädagogisch Praktische Studien (PPS) umfassen Schulpraktika/Praxiserfahrung an Schulen und Begleitlehrveranstaltungen.
Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erfüllt im Wesentlichen zwei Funktionen. Zum einen ist ECTS ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden erleichtert und einen interuniversitären Austausch verbessert. Zum anderen ist ECTS ein System zur Akkumulierung von Studienleistungen, das die Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen sicherstellt. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten oder auch EC (Eurpean Credits) erlaubt es, Studienleistungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zu vergleichen.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden, wodurch 1 ECTS Anrechnungspunkt 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden (Semesterstunden). Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.
Sechs Universitäten und vier Pädagogische Hochschulen in Oberösterreich und Salzburg haben gemeinsam eine Ausbildung für die „Sekundarstufe Allgemeinbildung“ entwickelt. Der Entwicklungsverbund Cluster Mitte setzt sich aus den Institutionen Anton Bruckner Privatuniversität (ABPU), Johannes Kepler Universität Linz (JKU), Katholische Privat-Universität Linz (KU), Pädagogische Hochschule Oberösterreich (PH OÖ), Pädagogische Hochschule Salzburg (PH-S), Universität Salzburg (PLUS), Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz (PHDL), Private Pädagogische Hochschule – Hochschulstiftung Diözese Innsbruck (KPH-Edith Stein), Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung - Kunstuniversität Linz (UFG), Universität Mozarteum Salzburg (MOZ) zusammen. Studierende können aus einem breiten Angebot kombinationspflichtiger Studienfächer sowie aus 2 Spezialisierungen wählen.
Mit dem Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) können Lehrer:innen sowohl an Mittelschulen (MS), Polytechnischen Schulen (PTS), Allgemeinbildenden Höheren Schulen (AHS) als auch an den berufsbildenden höheren und mittleren Schulen (BMHS) unterrichten.
Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Griechisch ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis des Griechischen und des Lateinischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Griechischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Lateinischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.
Aktuelle Informationen zu Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen an den einzelnen Institutionen und Abteilungen können Sie unter www.lehrerin-werden.at/kontakt/uebersicht abrufen.
Bereits vor der Zulassung zum Studium ist bei bestimmten Studienfächern der Sekundarstufe Allgemeinbildung zusätzlich zur allgemeinen Eignung für das Lehramtsstudium auch eine fachliche oder künstlerische Eignung als Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen.
Dies betrifft folgende Studienfächer:
- Bewegung und Sport
- Bildernische Erziehung
- Gestaltung: Technik.Textil
- Instrumentalmusikerziehung
- Mediengestaltung
- Musikerziehung
Ja, mit der Zulassung zum Studium an einer der erstzulassenden Institutionen (Universität Salzburg und Johannes Keppler Universität Linz) im Entwicklungsverbund Cluster Mitte erfolgt eine automatische Mitbelegung an der zweiten Institution im Verbund.
Für AbsolventInnen eines sechsemestrigen Bachelorstudiums werden an den Pädagogischen Hochschulen diverse Hochschullehrgänge angeboten, deren Absolvierung zu einer Zulassung zum Masterstudium für Primarstufe berechtigen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten der Pädagogischen Hochschulen in OÖ und Salzburg.
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