ClusterMitte FAQs
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Ja. Bei einem Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, mit dem ein Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Studienfächern oder einem Studienfach und einer Spezialisierung, um ein weiteres Studienfach/eine weitere Spezialisierung erweitert wird. Die Zulassung zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums setzt die aufrechte Meldung oder den bereits erfolgten Abschluss eines bestehenden, vollständigen Lehramtsstudiums dessen Erweiterung es dient, voraus. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist vom vollständigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abhängig. Es ist keine eigene Abschlussarbeit zu verfassen. Mit dem Abschluss des Erweiterungsstudiums wird kein weiterer akademischer Grad erworben. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das Erweiterungsstudium im Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Im Erweiterungsstudium sind alle fach- und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen sowie fachspezifische Praktika des Unterrichtsfaches oder der Spezialisierung zu absolvieren.
Das Lehramtsstudium besteht aus zwei Fächern, wobei immer zwei Studienfächer oder ein Studienfach und eine Spezialisierung zu wählen sind. Zusätzlich zu diesen zwei Fächern kann ein weiteres Studienfach/eine weitere Spezialisierung in Form eines Erweiterungsstudiums gewählt werden.
Zusätzliche Studienfächer oder Spezialisierungen können nur in Form eines Erweiterungsstudiums betrieben werden. Die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium erfolgt dort, wo die Zulassung zum Lehramtsstudium erfolgt ist.
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