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ClusterMitte FAQs

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Für die Zulassung zum Lehramtsstudium (Bachelorstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung) mit dem Studienfach Musikerziehung in Kombination mit einem anderen Studienfach ist nach erfolgreichem Absolvieren des allgemeinen Aufnahmeverfahrens eine künstlerische Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung abzulegen. Diese Zulassungsprüfung wird für alle zukünftigen Studierenden an der Universität Mozarteum Salzburg stattfinden, unabhängig davon, an welcher Institution im Verbund die endgültige Zulassung erfolgt.

Für die künstlerische Zulassungsprüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Alle Informationen werden von der Universität Mozarteum Salzburg bereitgestellt. Das Studienfach Instrumentalmusikerziehung kann nur in Kombination mit dem Studienfach Musikerziehung studiert werden. Die Überprüfung der künstlerischen Eignung erfolgt im Rahmen der Zulassungsprüfung für Musikerziehung an der Universität Mozarteum Salzburg.

Alle Details zu den Anforderungen und weitere Informationen zur Zulassungsprüfung finden Sie hier.

 

Ja, ein Auslandsaufenthalt ist möglich. Den Studierenden wird sogar empfohlen im Studium Auslandssemester zu absolvieren. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit anerkannt.

Ja. Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife wird erst bei der Inskription verlangt.

Das Verfahren zur Prüfung der spezifischen Eignung Primarstufe ist an jener Pädagogischen Hochschule zu absolvieren, an der man zum Studium zugelassen werden will. Sollte der Studienort noch nicht festgelegt sein, ist das Verfahren an allen in Frage kommenden Hochschulen zu machen.

Das Lehramtsstudium besteht aus zwei Fächern, wobei immer zwei Studienfächer oder ein Studienfach und eine Spezialisierung zu wählen sind. Zusätzlich zu diesen zwei Fächern kann ein weiteres Studienfach/eine weitere Spezialisierung in Form eines Erweiterungsstudiums gewählt werden.

Salzburg:

Eine Information über die Schulen/ Mentorinnen und Mentoren erhalten Sie im Online System (Name der Schule, Name der Lehrperson, Unterrichtsfach, Unterrichtstag). Aus dieser Liste wählen Sie Ihren Praktikumsplatz aus (Fixplätze nach Verfügbarkeit).

Linz:

Das Zentrum Pädagogisch Praktische Studien Linz verwaltet einen Pool von Praxispädagoginnen und Praxispädagogen in OÖ und aus dem westlichen NÖ. Für die Einführungspraktika werden Sie sich in der bildungswissenschaftlichen Begleitlehrveranstaltung einem Praxisplatz zuteilen.

Für die Fachpraktika gibt es Zeitfenster im Dezember/Jänner (für das Sommersemester) und Juni/September (für das Wintersemester), in denen die Anmeldung möglich ist und gemeinsam die Praxisplatzeinteilung je nach gewünschtem Fach in Zweierteams vorgenommen wird.

Informationen zum Übergangsrecht für Absolventinnen und Absolventen sechssemestriger Bachelorstudien (gem. § 82 c HG) können an den zulassenden Institutionen erfragt werden. Grundsätzlich gilt, dass je Studienfach 30 ECTS (Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium definiert) absolviert werden müssen, bevor eine Zulassung zum Masterstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) erfolgen kann.

Der ÖH-Beitrag ist nur einmal an der Institution der Zulassung zu entrichten.

Nein, die Zulassung zum Studium erfolgt nur an einer Institution im Verbund.

Ist keine Antwort auf Ihre Frage in der FAQ? Schreiben Sie uns direkt auf die Supportmailadresse lehrerin-werden(at)plus.ac.at

In unserer Fragen-und-Antwortensammlung finden Sie alle benötigten Infos  zu Ihren Fragen.

 

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