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ClusterMitte FAQs

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Die Zentralmatura kann nicht angerechnet werden. Für das Lehramtsstudium Englisch ist im Rahmen von Modul 5 der Einstufungstest in Form einer Fachprüfung abzulegen. Der Einstufungstest ist eine schriftliche Fachprüfung zur Feststellung des sprachlichen Eingangsniveaus der Studierenden nach dem europäischen Referenzrahmen durch einen standardisierten Test. Das zu erreichende Ergebnis ist das Sprachniveau B2. Es handelt sich dabei um eine im Studium als Pflichtfach vorgesehene Prüfung, für die eine Anerkennung von Schulleistungen, wie auch bei anderen Prüfungen, nicht möglich ist.

In den angeführten Studienfächern ist der Nachweis von Lateinkenntnissen bis zum Ende des 5. Semesters zu erbringen. Dieser Nachweis kann durch die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO entspricht, oder durch den erfolgreichen Besuch von Latein an Höhern Schulen im Ausmaß von zehn Wochenstunden erfolgen.

Im Studienfach Latein ist der Nachweis von Griechischkenntnissen bis zum Ende des 5. Semesters zu erbringen. Dieser Nachweis kann durch die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, oder durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an Höheren Schulen im Ausmaß von zehn Wochenstunden erfolgen.

Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Griechisch ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis des Griechischen und des Lateinischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Griechischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Lateinischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

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